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    <title>KOENEN.LEGAL</title>
    <description>Hier finden Sie Beiträge aus dem Bereich des Bau- und Immobilienrechts, dem privaten und öffentlichen Baurecht, dem Architektenrecht, dem (Bau-)Vergaberecht und dem Wohnungseigentumsrecht. 

In diesem Podcast informiere ich Sie über aktuelle Rechtsprechung, berichte über neue Gesetze bzw. Gesetzgebungsvorhaben und gebe Tipps zu allen bau- und immobilienrechtlichen Themen, und zwar im Rahmen der Formate LEGAL STORIES , LEGAL NEWS und LEGAL TALK.

Unsere LEGAL-Produkte (z.B. das Magazin LEGAL REPORT) erhalten Sie hier und/oder per E-Mail. 

Sie suchen einen (Bau-)Anwalt? Wir helfen bundesweit. Rufen Sie uns einfach an.

Telefon: 0800-41 8888 0
(Mo-Fr 8-18 Uhr)
Haben Sie Fragen? Schreib Sie mir an koenen@bauanwaelte.de.

Weitere Infos über mich finden Sie unter koenen.lawyer.
Eine Enzyklopädie des Baurechs finden Sie hier.
Nähere Angaben über die Kanzlei KOENEN BAUANWÄLTE finden Sie hier.</description>
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    <copyright>Prof. Dr. Andreas Koenen</copyright>
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    <itunes:subtitle>Bau- und Immobilienrecht mit Andreas Koenen</itunes:subtitle>
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      <itunes:name>Prof. Dr. Andreas Koenen</itunes:name>
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In diesem Podcast informiere ich Sie über aktuelle Rechtsprechung, berichte über neue Gesetze bzw. Gesetzgebungsvorhaben und gebe Tipps zu allen bau- und immobilienrechtlichen Themen, und zwar im Rahmen der Formate LEGAL STORIES , LEGAL NEWS und LEGAL TALK.

Unsere LEGAL-Produkte (z.B. das Magazin LEGAL REPORT) erhalten Sie hier und/oder per E-Mail. 

Sie suchen einen (Bau-)Anwalt? Wir helfen bundesweit. Rufen Sie uns einfach an.

Telefon: 0800-41 8888 0
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Haben Sie Fragen? Schreib Sie mir an koenen@bauanwaelte.de.

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      <title>Der neue Sonderfachmann Recht</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>In der aktuellen Folge von KOENEN LEGAL unter dem Titel "Der neue Sonderfachmann Recht. Was ändert sich durch das Urteil des BGH vom 09.11.2023 - VII ZR 190/22?" beschäftigen wir uns mit den&nbsp; Auswirkungen eines bedeutenden Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH), das weitreichende Konsequenzen für Architekten, Ingenieure und Bauherren hat. Mit Ekkehard Scholz, dem geschäftsführenden Gesellschafter der ITS Ingenieur Technik Scholz GmbH, diskutieren wir, wie dieses Urteil die Bereitstellung juristischer Dienstleistungen durch Architekten und Ingenieure einschränkt und welche Rolle Klarheit in der rechtlichen Beratung spielt.<br><br>Herr Scholz teilt seine erste Reaktion auf das Urteil und die darauf folgende positive Resonanz aus der Branche sowie die Herausforderungen, die es für die tägliche Arbeit mit sich bringt. Er betont die Wichtigkeit der frühen Einbindung eines "Sonderfachmanns Recht" in Projekte und die Veränderung in der Koordination solcher Fachleute.<br><br>Die Folge gibt Einblicke in die praktischen Implikationen des Urteils, einschließlich der Anpassung von Verträgen, der Handhabung von Nachträgen und der Auswirkungen auf die Projektplanung. Scholz reflektiert über die Rückkehr zur Kernkompetenz von Architekten und Ingenieuren und die positive Entwicklung, die dieses Urteil mit sich bringt, sowie die Notwendigkeit, sich stets rechtlich auf dem Laufenden zu halten.<br><br>Zum Abschluss gibt Scholz wertvolle Ratschläge für Fachleute in der Bau- und Immobilienbranche, wie sie sich in dieser neuen rechtlichen Landschaft positionieren sollten, und betont die Bedeutung der Anpassung an diese Veränderungen, um sich auf ihre fachlichen Kernkompetenzen konzentrieren zu können.<br><br>Für weitere Informationen zu dieser Folge besuchen Sie bitte <a href="https://www.koenen.legal/">https://www.KOENEN.LEGAL</a>.</div>]]>
      </description>
      <pubDate>Tue, 13 Feb 2024 09:00:00 +0100</pubDate>
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      <itunes:title>Der neue Sonderfachmann Recht</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Was ändert sich durch das Urteil des BGH vom 09.11.2023 – VII ZR 190/22?</itunes:subtitle>
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      <itunes:author>Prof. Dr. Andreas Koenen</itunes:author>
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      <itunes:keywords>Architekt, Bauherr, Baurecht, HOAI, Rechtsberater, Bauanwalt, Anwalt</itunes:keywords>
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      <title>Bauantrag abgelehnt – wer trägt das Risiko?</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Bauantrag abgelehnt? Wer muss die Planungskosten übernehmen?<br><br>🚨 Spannender Einblick in die Welt des Baurechts! In unserem neuesten Video "Honorar für riskanten Bauantrag?" geht es um die möglichen honorarrechtlichen Folgen baurechtlich ambitionierter Bauanträge.</div><div><br>👷 Architektinnen und Architekten stehen oft an der Schnittstelle zwischen anspruchsvollen Bauvorhaben und komplexen rechtlichen Anforderungen. In dieser Situation können sie schnell die Leidtragenden sein – jedenfalls dann, wenn sie sich rechtlich nicht absichern, wie der aktuelle Fall des OLG Celle zeigt, der im Vordergrund des Videos steht. 📽️ Hier der Link zum Video (YouTube): [<a href="https://youtu.be/SH9Ezi0iIgw">https://youtu.be/SH9Ezi0iIgw</a>].</div><div><br>👉 Weitere Infos – wie auch die aktuelle Ausgabe unseres Whitepapers „LEGAL STORIES“, in der es um den erwähnten, aktuell vor dem OLG Celle verhandelten Fall geht (mit Angabe des Aktenzeichens) – erhalten Sie unter LEGAL.VIDEO.</div>]]>
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      <pubDate>Sun, 04 Feb 2024 21:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Im Fokus steht ein <strong>konkreter</strong> <strong>Fall</strong> aus <strong>Hannover</strong>, der die Grenzen der Verantwortung zwischen Bauherr und Architekt aufzeigt. Sie werden überrascht sein, welche weitreichende Folgen risikobehaftete Bauanträge haben können.</div><div><br>Konkret geht es um ein Projekt mit 40 Wohneinheiten. Der Architekt klagt sein <strong>Resthonorar</strong>. Aktuell muss er damit rechnen, jedenfalls einen Teil seines Honorars <strong>zurückzahlen</strong> zu müssen, da das Projekt letztlich nicht (mehr) genehmigungsfähig war.&nbsp;</div><div><br>Die Frage ist: Kann ein Architekt sein Honorar verlieren, weil ein Projekt letztlich an rechtlichen Hürden scheitert? Und das, obwohl der Bauherr von Beginn an von einem Fachanwalt, einem "Sonderfachmann Recht", vertreten wurde, der alle genehmigungsrechtlichen Fragen geklärt und die Strategie vorgegeben hatte?</div><div><br></div><div>Nach Auffassung des <strong>Oberlandesgerichts</strong> <strong>Celle</strong> in im Januar 2024 durchgeführten mündlichen Verhandlung besteht ein Honoraranspruch lediglich für die ersten beiden Leistungsphasen (Grundlagenermittlung und Vorplanung), da hier die Genehmigungsfähigkeit noch keine Rolle spiele.</div><div><br>Etwas anderes gelte jedoch für die Leistungsphasen 3 und 4, die der Bauherr im Rahmen einer Vertragserweiterung beauftragt hatte. Insoweit muss der Architekt das Honorar zurückzahlen.</div><div><br></div><div>Bei Fragen können Sie sich gern an mich unter koenen@bauanwaelte.de wenden oder kontaktiere mich via Social Media.<br><br>Viel Freude mit dieser (ersten) Folge.<br>Andreas Koenen</div><div><br></div>]]>
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      <itunes:title>Bauantrag abgelehnt – wer trägt das Risiko?</itunes:title>
      <itunes:subtitle>Architektenhonorar bei riskantem Bauantrag</itunes:subtitle>
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      <itunes:author>Prof. Dr. Andreas Koenen</itunes:author>
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